Kronen-/Brückenversorgung

Die Kassen- bzw. Regelversorgung

Sie stellt einen ausreichend, wirtschaftlichen und zweckmäßigen, Zahnersatz im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung dar. 

Eine zinnfarbene Verblendung der Kronen-/Brückenkonstruktion ist im Sichtbereich der vorderen Zähne vorgesehen. 

Im Rahmen einer Kassenversorgung wird die Gebissfunktion wiederhergestellt.

Eine Krone ist die originalgetreue Nachbildung der äußeren Zahnsubstanz.

Sie wird wie eine äußere Hülle über den zuvor beschliffenen Zahn gesetzt, der so geschützt und erhalten werden kann. Kronen dienen außerdem der Befestigung von Zahnersatz, also zum Schließen bzw. „Überbrücken“ einer Zahnlücke.

In diesem Fall ist die zahntechnische Rekonstruktion der fehlenden Zähne (Brücke) unmittelbar mit den Kronen (Brückenpfeilern) verbunden.

Sie wird somit als ein komplettes Element fest im Gebiss integriert.

Die Kronen-/Brückenversorgung schützt erhalten gebliebene Zahnsubstanz unter Verwendung verschiedener Materialien.

Sie vermittelt das Gefühl eigener Zähne und kann auch optisch dementsprechend gestaltet werden.

Qualität, Funktion und Ästhetik sind Kriterien, die wir selbst bei alltäglichen Anschaffungen berücksichtigen.

Vernachlässigen Sie diese wichtigen Aspekte erst Recht nicht, wenn es um die Wahl Ihres Zahnersatzes geht.

Sie verwendet die Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin. Durch die präzise Vermessung des Kiefers, wird das individuelle Kaumuster der Patienten ermittelt. Nach diesen Vorgaben wird ein passgenauer und perfekt funktionierender Zahnersatz hergestellt.

Die verblendkeramische Versorgung

Verblendkeramische Versorgung

Hochwertige Edelmetall-Legierungen gewährleisten die Langzeitverträglichkeit der verwendeten Materialien. Entsprechend dem Grundsatz, dass guter Zahnersatz unsichtbar bleiben sollte, bietet diese ideale Versorgung eine Fülle von Werkstoffen und optischen Gestaltungsmöglichkeiten.